Grund- und Gemeinschaftsschule
Unsere Inselschule vereint die Grundschule und die Gemeinschaftsschule in einem Schulgebäude, um den Schülerinnen und Schülern eine kontinuierliche und vielfältige Bildungsbegleitung zu bieten.
Grundschule
Schulpflichtig sind nach schleswig-holsteinischem Schulgesetz alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Aber auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden. Darüber hinaus können zu früh geborene Kinder, deren errechneter Geburtstermin nach dem Schulpflicht-Datum gelegen hätte, vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Ein, zwei oder drei Jahre - die Grundschulen lassen den Jüngsten in der Eingangsphase die Zeit, die sie brauchen. Denn die Mädchen und Jungen kommen mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in die Schule. Einige von ihnen lernen schnell, andere brauchen mehr Zeit. Einige können vielleicht schon lesen, wenn sie in die Schule kommen, andere kennen sich in der Welt der Zahlen aus. Wieder andere lernen nicht so leicht.
Das Konzept der Eingangsphase nimmt genau darauf Rücksicht: Sie umfasst als pädagogische Einheit die ersten zwei Jahrgangsstufen und kann von den Schülerinnen und Schülern in einem, zwei oder drei Schuljahren durchlaufen werden. Entscheidend dabei ist die Lern- und Leistungsfähigkeit der Kinder. Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit Auffälligkeiten im Wahrnehmungsbereich, der Sprache, der Konzentration oder auch im Lerntempo können – sofern erforderlich – bis zu drei Jahre in der Eingangsphase bleiben. Das dritte Jahr wird nicht auf die Gesamtdauer der Schulbesuchszeit angerechnet. Nach der Eingangsstufe erfolgen die Klassen 3 und 4.
Gemeinschaftsschule
Nach der Grundschule folgt die Gemeinschaftsschule, die in Schleswig-Holstein die Schulform für die Klassen 5 bis 10 ist. Sie bietet eine durchgängige Schulbildung, die auf die unterschiedlichen Leistungsniveaus der Schülerinnen und Schüler eingeht. Die Gemeinschaftsschule ist für alle Schülerinnen und Schüler offen. Der Unterricht findet an der Hermann-Neuton-Paulsen-Schule in binnendifferenzierender Form statt, die Kinder und Jugendliche werden gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet.
Zu jedem Zeugnistermin wird der Leistungstand einer Schülerin oder eines Schülers unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächer in einem schriftlichen Zeugnis dokumentiert. Ab der Jahrgangsstufe 7 werden Notenzeugnisse vergeben. Das Besondere an der Gemeinschaftsschule ist die inklusive Ausrichtung: Schülerinnen und Schüler verschiedener Leistungsstände lernen gemeinsam, werden individuell gefördert und auf die Berufswahl oder weiterführende Bildung vorbereitet.
Nach der Jahrgangsstufe 9 können die Schülerinnen und Schüler den „Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss" erwerben. Sie müssen dafür an einer Prüfung mit zentralen Aufgabenstellungen teilnehmen, die sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientiert. Dies gilt auch für die Prüfung zum Mittleren Abschluss, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 absolviert wird.
Unsere Inselschule legt großen Wert auf eine familiäre Atmosphäre, in der Lernen Spaß macht und individuelle Förderung im Mittelpunkt steht. Durch die enge Verzahnung von Grundschule und Gemeinschaftsschule bieten wir den Schülerinnen und Schülern eine stabile Lernumgebung, die sie auf ihrem Bildungsweg optimal begleitet (vgl. www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/schulsystem).